Kleine Anfrage: Schädliche Unterbrechung nach TV-L

Am 26. Mai habe ich wieder eine Kleine Anfrage zusammen mit meinem Kollegen Daniel Köbler an die Landesregierung gestellt. Diese Anfrage beschäftigte sich mit dem Thema der sogenannten Schädlichen Unterbrechung nach TV-L. Eine Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder besagt, dass nach einer Arbeitsunterbrechung über drei Jahren eine einordnung in eine andere Entgeltstufe möglich wird.

Wir wollten in Erfahrung bringen, wie oft dies tatsächlich geschieht und wie oft in diesen Fällen der Grund für die Unterbrechung die Pflege Angehöriger, eine Krankheit oder Kinderbetreuung war. Darüber hinaus erfragten wir auch, wie häufig Lehrkräfte in dieser Situation waren, ob es gegebenenfalls geschlechtsspezifische Unterschiede gegeben hat und ob geplant ist, die Zurückstufung nach Neueinstellung auszusetzen.
Hier geht es zur Antwort des Ministeriums.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.