13,2 Mio. Euro: Landkreis Bad Kreuznach profitiert von Landesförderung

Mit dem neuen Regionalen Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ fördert die Landesregierung die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz. Unterstützt werden dabei gezielt Kommunen in herausfordernder Lage. Auch der Landkreis Bad Kreuznach profitiert von dem Programm und erhält Fördergelder in erheblichem Umfang. Dazu erklärt Lisett Stuppy, regionale GRÜNE Landtagsabgeordnete:

“Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ legt die Landesregierung das nächste große Förderprogramm für die Kommunen in Rheinland-Pfalz auf.  Der Landkreis Bad Kreuznach profitiert in erheblichem Umfang von der Landesförderung. Mehrere Verbandsgemeinden erhalten insgesamt bis zu rund 13,2 Millionen Euro der insgesamt 200 Millionen Euro vom Land.

Uns GRÜNEN ist bei diesem Programm die Nachhaltigkeit besonders wichtig. Der Umgang mit der Klimakrise wird künftig entscheidend für eine gute Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten. Dabei wissen die Menschen vor Ort am besten, was gebraucht und am Ende auch genutzt wird. Sei es eine Verschattung am Spielplatz, gute Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen. All das wird das Land mit dem neuen Programm fördern können.

Die Entscheidung, von welchen Maßnahmen die Menschen besonders profitieren, dürfen auch wir hier vor Ort treffen. Den Dialog mit unseren Bürgerinnen und Bürgern über die besten Maßnahmen für ein gutes, inklusives und nachhaltiges Leben in den Verbandsgemeinden sollten wir jetzt beginnen.”

Im Landkreis können die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach (2 Mio. Euro), Kirner Land (bis zu rund 2,8 Mio. Euro), Nahe-Glan (bis zu rund 3,9 Mio. Euro) und Rüdesheim (bis zu rund 4,5 Mio. Euro) eine Förderung erhalten.

Hintergrund

Rund 28 Prozent der Bevölkerung von Rheinland-Pfalz in 62 Verbandsgemeinden, einer verbandsfreien Gemeinde und einer kreisfreien Stadt können an ihrem Wohnort von dem Programm profitieren. Darüber hinaus sind fünf Landkreise antragsberechtigt, deren Kommunen allesamt ihrerseits antragsberechtigt sind. Das Land stellt für die Maßnahmen insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sind auf die Haushalte der Ministerien des Innern, des Klimaschutzministeriums und des Wirtschaftsministeriums verteilt. Das Programm wird als ressortübergreifendes Projekt durchgeführt.

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