Zu den geplanten Kürzungen beim Wohngeld und ihren Folgen für den Donnersbergkreis erklärt Lisett Stuppy, Abgeordnete der GRÜNEN Landtagsfraktion aus dem Donnersbergkreis:
„Das Wohngeld ist für viele Menschen im Donnersbergkreis eine unverzichtbare Unterstützung. Ende 2024 erhielten hier rund 925 Haushalte Wohngeld – im Vergleich zum Jahr 2022 sind das 485 Haushalte mehr. Hinter diesen Zahlen stehen Familien, ältere Menschen und Beschäftigte, die trotz ihres Einkommens oder ihrer Rente die hohen Mieten und Nebenkosten kaum noch tragen können.
Eine verlässliche Unterstützung bei den Wohnkosten ist in Zeiten hoher Mieten unerlässlich. Den Kreis der Berechtigten wieder zu verkleinern, die Heizkostenpauschale zu halbieren und die regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung auszusetzen, wäre deshalb sozialpolitisch fahrlässig. Wer das Wohngeld nun kürzt, verschärft Armut und treibt Menschen in die Grundsicherung. Das spart kein Geld, sondern verlagert Kosten auf die Kommunen. Für den Donnersbergkreis könnte das zusätzliche Belastungen bedeuten, während bei den Betroffenen neue Existenzängste entstehen.
Es reicht deshalb nicht aus, dass der zuständige Landesminister Sven Teuber seine Parteifreundin, Bundesbauministerin Verena Hubertz, über die sozialen Netzwerke kritisiert. Die SPD in Rheinland-Pfalz kann nicht so tun, als hätte sie mit der Politik der Bundesregierung nichts zu tun. Wir erwarten, dass die Landesregierung ihren Einfluss geltend macht und die Kürzungspläne stoppt. Denn die Frage, wie Menschen ihre Wohnung bezahlen können, ist auch im Donnersbergkreis akut.
Hintergrund
Ende 2024 bezogen in Rheinland-Pfalz rund 48.900 Haushalte Wohngeld. Davon waren rund 19.500 Haushalte mit Kindern, darunter mindestens 4.950 Haushalte von Alleinerziehenden. In mehr als 24.000 Wohngeldhaushalten war die antragstellende Person im Ruhestand. Für den Donnersbergkreis weist die Antwort der Landesregierung 925 Wohngeldhaushalte aus.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Er soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vorgesehen sind die Aussetzung der regulären Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietentwicklung, eine Halbierung der Heizkostenkomponente und eine Änderung der Berechnungsformel für das Wohngeld. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Kleine Anfrage der GRÜNEN-Landtagsabgeordneten Lea Heidbreder und Lisett Stuppy finden Sie hier: https://tinyurl.com/2nmcuhk4
Die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://tinyurl.com/53wmtubh