Meine Gedanken zum Weltkindertag

Zum heutigen WELTKINDERTAG wollen mein Kollege Daniel Köbler und ich auf etwas ganz besonderes aufmerksam machen: die Kinderrechte. Sie sind in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben und es gibt sie seit dem Jahr 1989.

Inhaltlich sind sie sehr vielseitig. Es gibt zum Beispiel das Recht auf die Wahrung der Identität eines Kindes oder das Recht auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Darüber hinaus weist die Konvention auch darauf hin, dass der Kindeswille immer berücksichtigt werden muss. Für unsere Kinder gibt es sogar das Recht auf Ehre und Privatsphäre. Wir als Politiker:innen finden das Recht auf die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit besonders spannend.

Über 190 Staaten haben die ursprünglichen 54 Artikel ratifiziert. Inzwischen gibt es drei Zusatzprotokolle. Die Ampelkoalition im Bundestag hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Kinderrechte im Deutschen Grundgesetz zu verankern. Bisher konnte die dafür erforderliche 2/3-Mehrheit nicht erreicht werden – und das, obwohl die Verankerung der Kinderrechte bereits im vorherigen Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbart wurde.

Vor etwa einem Jahr fand eine Anhörung Deutschlands vor dem UN-Kinderrechteausschuss in Genf statt. Dort hob man zwar die vielen Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte hervor. Es wurde dennoch ein Verbesserungsbedarf festgestellt. Dies gilt besonders für die Themen Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.

Unserer Meinung nach kann eine Verbesserung in diesen Dingen gar nicht schnell genug gehen. Wir wollen deshalb anlässlich des Weltkindertags auf die Kinderrechte aufmerksam machen.

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